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Blizzard

Blizzard: Unterlassungserklärung abgegeben

26.09.2012 16:22 Uhr
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Blizzard hat eine Unterlassungserklärung abgegeben und verpflichtet sich damit dazu, künftig auf den Verpackungen ihrer Spiele deutlich darauf hinzuweisen, dass zum Spielen eine Internetverbindung und eine Registrierung bei Battle.net notwendig ist.

Blizzard verpflichtet sich zukünftig deutlicher auf den Onlinezwang hinzuweisen. Blizzard verpflichtet sich zukünftig deutlicher auf den Onlinezwang hinzuweisen. [Quelle: Siehe Bildergalerie] Da Blizzard nicht deutlich genug auf die erforderte Internetverbindung und eine zwingend notwendige Battle.net-Registrierung auf der Verpackung ihrer Spiele hingewiesen hat, wurden sie von der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) abgemahnt, wir berichteten. Am 24.09.2012 nun hat Blizzard die entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben und verpflichtet sich damit, zukünftig bei allen Spielen deutlich auf der Verpackung auf diesen Umstand hinzuweisen. Dort muss ebenfalls aufgeführt sein, falls eine Internetverbindung für das Offline-Spiel notwendig ist. Blizzard ist nun in der Pflicht bis spätestens zum 1. April 2013 alle Spieleverpackungen mit diesen Hinweisen zu versehen.

Das Unterlassungsverfahren bezüglich der Serverausfälle zum Start von Diablo 3 wurde indes eingestellt, da diese nun stabil laufen. Weiter bestehen bleibt das Problem, dass Kunden ihre Spiele gebraucht nicht weiter verkaufen können, was mit anderen Titeln möglich ist. Diesbezüglich hat der vzbv kürzlich Valve abgemahnt.

Quelle: surfer-haben-rechte.de

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26.09.2012 16:22 Uhr
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