Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz BPjM) hat auch im April 2011 zugeschlagen und wieder diverse Videospiele indiziert und sie auf die Listenteile A und B gesetzt. Die Übersicht seht ihr weiter unten. Unter anderem wird erneut Aliens vs. Predator indiziert, sogar schon zum 4. und 5. Mal. Nun ist direkt aus Asien ein Paket bei der BPjM eingetrudelt. Auch Call of Duty: Black Ops landet nicht zum ersten Mal auf dem Index.
Während auf der Liste A die Medien mit jugendgefährdendem Inhalt stehen, sieht es bei Liste B schon ganz anders aus. Hier droht sogar eine Beschlagnahme. Die Erklärung zur Liste B: "Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen."
Liste A (strafrechtlich unbedenklich):
Call of Duty: Black Ops (X360, EU-Version)
Dead To Rights: Retribution (X360, EU-Version)
Grand Theft Auto: San Andreas (Xbox, EU-Version)
Medal of Honor (X360, EU-Version)
Rogue Warrior (PC, EU-Version)
The Club (PC, EU-Version)
Liste B (strafrechtlich bedenklich eingestuft):
Aliens vs. Predator (PC, Hongkong)
Aliens vs. Predator (PC, Indien)
Dead Rising 2 (PC, EU-Version)
Dead Rising 2 (PS3, EU-Version)
Silent Hill: Homecoming (PS3, US-Version)
Quelle: www.looki.de







Bei der PEGI wird auch nur per Fragebogen geprüft den die Entwickler ausfüllen. Die ESRB übernimmt also einfach das System von der PEGI.
Es wird natürlich trotzdem überprüft (wie genau weiß ich nicht) das die Entwickler keine Falschangaben machen.
Siehe hier http://de.wikipedia.org/w...