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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) (DE)

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BPjM: Die Indizierungen im Oktober 2011

29.10.2011 17:16 Uhr
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Neu
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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (kurz BPjM) hat auch im Oktober 2011 zugeschlagen und wieder diverse Videospiele indiziert. Dead Rising 2: Off The Record ist zunächst durch eine Schnellindizierung auf der Liste B gelandet, während es zum Beispiel Splatterhouse ganz regulär erwischt hat.

Während auf der Liste A die Medien mit jugendgefährdendem Inhalt stehen, sieht es bei Liste B schon ganz anders aus. Hier droht eine Beschlagnahme. Die Erklärung zur Liste B: "Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen."

Vorläufige Anordnung gemäß § 23 Abs. 5 JuSchG

Dead Rising 2: Off The Record
PC-Spiel, EU-Version
EC Europe Ltd./Capcom
Liste B

Dead Rising 2: Off The Record
Playstation 3, EU-Version
EC Europe Ltd./Capcom
Liste B

Dead Rising 2: Off The Record
XBox 360, EU-Version
EC Europe Ltd./Capcom
Liste B

Indizierungen

Fallout 3
Game of the Year Edition, PC DVD-ROM, EU-Version
ZeniMax Europe Ltd.
Liste A

Mortal Kombat (2011)
XBox 360, EU-Version
Warner Bros. Interactive Entertainment
Liste B

Splatterhouse
Playstation 3, UK-Version
Namco Bandai Games Europe S.A.S.
Liste A

Splatterhouse
Playstation 3, EU-Version
Namco Bandai Games Europe S.A.S.
Liste A

Splatterhouse
XBox 360, EU-Version
Namco Bandai Games Europe S.A.S.
Liste A

X-Men Origins: Wolverine
Playstation 2, EU-Version
Activision UK Ltd.
Liste B

Quelle: www.schnittberichte.com

Moderation
29.10.2011 17:16 Uhr
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Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
31.10.2011 09:21 Uhr
Immer diese Liste A und Liste B kacke....Wenn ich über 18 bin lasse ich mir doch von der behörde nicht vorschreiben was ich spielen darf und was nicht,egal wie Brutal es ist oder nicht.Es heisst volljährig und Basta.
Moderator
Bewertung: 0
30.10.2011 14:14 Uhr
@Yoshi256
nur aus/von den Regalen müssten sie entfernt werden, unter der Ladentheke dürfte man sie noch verscheuern.

Wenn die Games auf Liste A oder B gesetzt werden, sind sie erst einmal in beiden Fällen nur auf dem Index, so dass für sie ein Werbeverbot gilt und sie nicht frei verfügbar sichtbar…
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
30.10.2011 08:47 Uhr
Das ändert natürlich nichts an meiner Meinung, dass eure Zensur-Behörden ein Rad ab haben und sowieso kein Ahnung von der Materie. Die sollten sich besser um die Hygiene beim Fleisch sorgen und den Bratwurst-Buden nachgehen, als sich mit etwas zu beschäftigen, dass für ihre Bürokraten-Hirne zu hoch ist und Erwachsene piesackt.