Die Hinweise auf der Verkaufsbox sind unzureichend, so die Verbraucherschützer. [Quelle: Siehe Bildergalerie]
Der Start von Diablo 3 verlief recht holprig, viele werden sich daran noch erinnern können. Das frisch erworbene Spiel verlangt selbst wenn man nur offline Zocken möchte eine dauerhafte Verbindung zum Battle.net, welches aber zum Launch von Diablo 3 hoffnungslos überlastet war. Manch einer musste Tage warten, bis er den Titel endlich starten konnte. In diesem Zusammenhang berühmt geworden ist der Fehler 37, der manchen Spieler zur Weißglut brachte (siehe Video).
Dieser Umstand, sowie die Tatsache, dass Blizzard die Kunden auf der Verpackung nicht deutlich darauf hinweist, dass eine permanente Internetverbindung gefordert wird während man Diablo 3 spielen möchte, selbst für das Offline-Game, bewog den deutschen Verbraucherschutz Blizzard abzumahnen. Bis letzten Freitag gab man Blizzard Zeit auf die Abmahnung zu reagieren, was auch geschah. Allerdings fiel die Antwort recht unbefriedigend aus, so die Verbraucherschützer. Blizzard meint nämlich, man habe den Ansturm trotz guter Vorbereitung schlicht unterschätzt. Dies ist den Verbraucherzentralen zu wenig, weshalb sie Blizzard nun eine letzte Frist setzten:
"Die uns von Blizzard übersandte Antwort fanden wir unzureichend und haben eine letzte Frist zur Stellungnahme bis zum 27. Juli 2012 gesetzt. Sollte uns eine weitere Stellungnahme auch nicht überzeugen, werden wir voraussichtlich Klageauftrag erteilen, um die offenen Fragen gerichtlich klären zu lassen."
Weitere Informationen zu dem Vorgang findet ihr bei unseren Kollegen auf pcgames.de.







So ist es.
Man hat also nicht das Recht sich zu beschweren, wenn ein gekauftes Produkt nicht richtig funktioniert?! XD Außerdem geht es…
"Wir wollten soviel Geld wie möglich verdienen, aber so wenig Aufwand wie möglich haben, bzw. uns ist es egal, was nachm Kauf unseres Spiels passiert ?"
Wenn man x Spiele ausliefert und die Spieler zwingt, selbst bei einem Offline-Spiel online sein zu müssen, muss man auch…