Gamezone - Die Community von Spielern für Spieler!

Diablo 3 (PC)

Release:
15.05.2012
Genre:
Rollenspiel
Publisher:
Activision Blizzard

Diablo 3: Verbraucherzentrale droht Blizzard mit letzter Frist, bei unbefriedigender Antwort erfolgt Klage

20.07.2012 11:23 Uhr
|
Neu
|
Hersteller von Software müssen dem Kunden klar und unmissverständlich vor dem Kauf mitteilen, welche Bedingungen zum Betrieb der Software nötig sind und bei einer dauerhaft erforderlichen Internetverbindung muss die entsprechende Infrastruktur vorhanden sein. Beides sei im Falle von Diablo 3 nicht gegeben, sagen die Verbraucherschützer und drohen nun mit einer Klage gegen Blizzard.

Die Hinweise auf der Verkaufsbox sind unzureichend, so die Verbraucherschützer. Die Hinweise auf der Verkaufsbox sind unzureichend, so die Verbraucherschützer. [Quelle: Siehe Bildergalerie] Der Start von Diablo 3 verlief recht holprig, viele werden sich daran noch erinnern können. Das frisch erworbene Spiel verlangt selbst wenn man nur offline Zocken möchte eine dauerhafte Verbindung zum Battle.net, welches aber zum Launch von Diablo 3 hoffnungslos überlastet war. Manch einer musste Tage warten, bis er den Titel endlich starten konnte. In diesem Zusammenhang berühmt geworden ist der Fehler 37, der manchen Spieler zur Weißglut brachte (siehe Video).

Dieser Umstand, sowie die Tatsache, dass Blizzard die Kunden auf der Verpackung nicht deutlich darauf hinweist, dass eine permanente Internetverbindung gefordert wird während man Diablo 3 spielen möchte, selbst für das Offline-Game, bewog den deutschen Verbraucherschutz Blizzard abzumahnen. Bis letzten Freitag gab man Blizzard Zeit auf die Abmahnung zu reagieren, was auch geschah. Allerdings fiel die Antwort recht unbefriedigend aus, so die Verbraucherschützer. Blizzard meint nämlich, man habe den Ansturm trotz guter Vorbereitung schlicht unterschätzt. Dies ist den Verbraucherzentralen zu wenig, weshalb sie Blizzard nun eine letzte Frist setzten:

"Die uns von Blizzard übersandte Antwort fanden wir unzureichend und haben eine letzte Frist zur Stellungnahme bis zum 27. Juli 2012 gesetzt. Sollte uns eine weitere Stellungnahme auch nicht überzeugen, werden wir voraussichtlich Klageauftrag erteilen, um die offenen Fragen gerichtlich klären zu lassen."

Weitere Informationen zu dem Vorgang findet ihr bei unseren Kollegen auf pcgames.de.

Redakteur
Moderation
20.07.2012 11:23 Uhr
Jetzt ist eure Meinung gefragt: Hier könnt ihr euren Kommentar zum Artikel veröffentlichen und mit anderen Lesern darüber diskutieren.
Dein Kommentar
Bewertung: 0
21.07.2012 11:35 Uhr
Zitat: (Original von Ricewind;1795862)
Und das wirklich traurige daran ist, dass die Leute nichts daraus lernen werden.


So ist es.
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
20.07.2012 16:52 Uhr
Zitat: (Original von TommyKaira;1795861)
Deswegen verstehe ich auch die Aufregung überhaupt nicht. Wer ein Spiel mit Onlineanbindung kauft, der muss halt genau damit auch leben. Punkt aus!


Man hat also nicht das Recht sich zu beschweren, wenn ein gekauftes Produkt nicht richtig funktioniert?! XD Außerdem geht es…
Erfahrener Benutzer
Bewertung: 0
20.07.2012 16:27 Uhr
Was soll denn Blizzard antworten ?
"Wir wollten soviel Geld wie möglich verdienen, aber so wenig Aufwand wie möglich haben, bzw. uns ist es egal, was nachm Kauf unseres Spiels passiert ?"
Wenn man x Spiele ausliefert und die Spieler zwingt, selbst bei einem Offline-Spiel online sein zu müssen, muss man auch…

Verwandte Artikel

20°
 - 
Blizzard Entertainment feiert den ersten Geburtstag von Diablo 3. Zu diesem Zweck haben die Entwickler einige recht schicke Wallpaper veröffentlicht. mehr... [4 Kommentare]
20°
 - 
Blizzard Entertainment hat das Update 1.0.8 für Diablo 3 veröffentlicht und gleich einen fiesen Gold-Dupe-Exploit damit verursacht. Deswegen ist das Auktionshaus momentan offline. mehr... [0 Kommentare]