Der Import und der Verkauf von Raubkopiermodulen ist in Deutschland illegal [Quelle: Siehe Bildergalerie]
Nintendo kann einen erneuten Erfolg im Kampf gegen den Vertrieb der sogenannten Slot-1-Karten in Deutschland verbuchen. Mit diesen Modulen ist es möglich illegal kopierte Spiele auf den Handhelds von Nintendo abzuspielen. Das Landgericht München entschied mit einem Urteil vom 20. Juni 2012, dass der Import und Verkauf von Slot-1-Modulen, wie R4, DSTT, Acekard und weitere in Deutschland verboten ist. Der angeklagte Händler wurde zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 1 Million Euro an Nintendo verurteilt.
Nintendo begrüßt das Urteil und betont, dass sie die Klage nicht im Eigeninteresse anstrengte, sondern auch um die vielen Entwickler zu schützen, welche auf den Verkauf ihrer Software angewiesen seien. Insgesamt führte Nintendo bereits 22 Klagen in Deutschland gegen die Anbieter dieser Module, alle Urteile bestätigten Nintendos Ansicht, dass Import und Vertrieb in Deutschland illegal seien. Auch in Belgien, Frankreich, Hong Kong, Italien, Japan, Korea, den Niederlanden, Spanien, Taiwan und Großbritannien ergingen ähnliche Urteile.






