Anonymous droht der GEMA mit Hacker-Attacken. [Quelle: Siehe Bildergalerie]
Bekanntlich wurden vergangene Woche die Wohnungen von insgesamt 106 Hackern des Anonymous Kollektiv durchsucht, nachdem die GEMA deren IP-Adresse dem BKA übergeben hatte. Grund war der Verdacht, dass die Personen an dem Hacker-Angriff 2011 gegen die GEMA-Webseite beteiligt waren. Hintergrund des Angriffs ist die Streitigkeit über die Höhe der Gebühren, die Google als Betreiber von Youtube an die GEMA zahlen soll, um entsprechend vertraglich gebundene Musikvideos auch in Deutschland zeigen zu dürfen. Bis dato hält Google die von der GEMA geforderten Lizenzgebühren für zu hoch, weswegen Youtube die Videos sperrt und deutsche Nutzer nur eine Fehlermeldung erhalten und das Video nicht ansehen können.
Man kann zu dem Streit nun stehen wie man will, ein Hacker-Angriff in Form einer DDos-Attacke kommt der Computersabotage gleich und stellt in Deutschland eine Straftat nach § 303b StGB dar, wie Rechtsanwalt Christian Solmecke auf anwalt.de erklärt. Die Gerichte werden nun klären müssen, inwieweit die 106 betroffenen Personen an dem Angriff beteiligt waren. Anonymous veröffentlichte derweil ein Video, in dem sie die "Einschüchterung" durch die GEMA anprangern und sich "provoziert" geben. Gleichzeitig kündigten sie weitere Schritte an, in der von ihnen bekannten Form, sie drohen mit Hacker-Attacken.







Die Kunden/ Musiker sind letztendlich am Ende die wahren geschädigten.
Aber!
Sie können klagen, denn es ist nicht ihr Kampf der da…