Darf weiterhin verkauft werden, die Xbox 360. [Quelle: Siehe Bildergalerie]
Motorola verklagte Microsoft in Deutschland aufgrund der Verwendung des Videostandards H.264 in der Xbox 360 und diversen Windows Versionen. Mit der Klage wollte man ein Verkaufsverbot erzielen, insofern Microsoft nicht einwillige, 2,25% des jeweiligen Verkaufspreises an Motorola abzuführen. Da die Urteile deutscher Gerichte als sehr Patent-freundlich gelten, strebte Motorola die Klage hier an, obwohl selbige auch von einem Gericht in Seattle behandelt wurde. In Voraussicht auf das Urteil verlegte Microsoft das europäische Logostikzentrum von Nordrhein-Westfalen in die Niederlande, da schon im Mai 2012 das Mannheimer Gericht entschied, dass Microsoft die Motorola-Patente verletzen würde.
Die Berufungsrichter nun aber schlossen sich dem Urteil des Gerichts in Seattle an, da das dortige Verfahren früher begann und es sich um zwei amerikanische Unternehmen handelt. Demnach kann Microsoft die Xbox 360 und Windows weiterhin verkaufen.
Quelle: reuters.com






