Der Bundesgerichtshof urteilt über Youtube Embedding und ein Netz von Unwissenden antwortet: Ein Kommentar über die Starrköpfigkeit deutscher Internetnutzer
Kolumne
Der Bundesgerichtshof entscheidet in einem Revisionsverfahren über Youtube Videos und ob man sie auf Webseiten einbinden darf. Internetnutzer laufen dagegen Sturm, sie sehen ihre Freiheit gefährdet. Kindisch, findet unser Autor Sandro Odak. Das Urteil ist noch gar nicht gesprochen, da geifern die Trolle schon.
Es ist ein Skandal: Der Bundesgerichtshof entscheidet derzeit über sogenanntes Framing. So nennt man das Verfahren hinter eingebetteten Youtube-Videos. Die Mediadatei liegt dabei auf den Servern von Youtube, wird aber auf einer anderen Webseite angezeigt. Vielen Internenutzern passt es nicht in den Kram, dass darüber entschieden wird. Sie protestieren, machen Lobbyarbeit dagegen, kommentieren sich dumm und dämlich auf allen möglichen Portalen. Diese alten Männer, die das Internet gar nicht verstehen, hätten gar nicht das Recht darüber zu urteilen. Von Inkompetenz ist da manchmal die Rede. Oft sagen die anonymen Kommentatoren auch, dass das Gericht sich an diesem Urteil die Finger verbrennen wird. Was denken sich diese Autoren? Dass das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland die Finger von einem Fall lässt, der für die angeblich Betroffenen heikel erscheint? Heute zeigt sie sich wieder, die überhebliche Fratze des anonymen Internets.
Die Frage nach der Rechtmäßigkeit dieser Klage hat sich anscheinend niemand gestellt. Auch ich bin Laie, aber gehen wir zurück in das Jahr 2011: Damals entschied das Landgericht München I (Az. 37 O 15777/10), dass zwei selbstständige Handelsvertreter auf ihren Webseiten mit einem Video Werbung für vertriebene Wasserfilter machten und damit gegen das Urheberrecht und Wettbewerbsrechte verstoßen haben sollen. Denn das Video war von einer Konkurrenzfirma erstellt und bezahlt worden und ist ohne deren Erlaubnis auf Youtube gelandet. Die heuchlerischen Rufe des Internets, dass das Unternehmen Embedding in den Youtube-Einstellungen unterbinden könne, sind dadurch schon obsolet. 2012 hat das Oberlandesgericht München das Urteil umgekehrt: Da die Beklagten das Video nicht selbst hochgeladen haben, seien sie im Sinne der Linking-Entscheidung nicht zuständig für den Inhalt der verlinkten Webseite. Das BGH entscheidet nun in der Revision, welches Gericht Recht hat.
Nun kann man sich die Frage stellen, ob wegen dem Video nicht eher Youtube bzw. der Uploader des Videos belangt werden müsste. Dem kann ich noch folgen. Trotzdem könnten die beiden Handelsvertreter damit wettbewerbsrechtliche Regeln gebrochen haben. Ihnen wird vorgeworfen ein von der Konkurrenz produziertes Video genutzt zu haben, um ihre Produkte zu verkaufen. In Videospielsprache übersetzt hieße das, dass Sony auf seiner Webseite einen Imagefilm von Microsoft zeigt, der die Zuschauer durch emotionale Bilder zum Kauf eines Unterhaltungssystems überreden soll - nur statt eine Xbox anzubieten, dreht die Sony-Page einem die Playstation 3 an. So etwas darf ruhig unterbunden werden, es kann immerhin unlauteren Wettbewerb darstellen.
Das eigentlich tragische: Das Internet schaukelt die vollkommen normale Revisionsverhandlung zum Staatsakt auf. Dabei ist gar nicht klar, dass das Urteil auch grundlegenden Charakter hat. Dafür ist der Fall viel zu speziell. Nutzer kritisieren, dass durch ein solches Urteil Framing, also das Einbetten von Videos, allgemein genehmigungspflichtig wird. Die Gefahr sehe ich nicht. Denn ein nicht zu unterschätzender Faktor in diesem Verfahren ist die kommerzielle Komponente als Konkurrenzunternehmen.
Entgegen der Befürchtung vieler Nutzer ist übrigens noch gar nichts final entschieden. Der Bundesgerichthof kam am 18. April 2013 zu einer mündlichen Verhandlung zusammen, hat aber noch kein Urteil gefällt. Das wird für den 16. Mai 2013 erwartet. Davor bespricht sich das Gericht noch mit dem Europäischen Gerichtshof, um zu klären ob auch Unionsrecht eine Rolle in der Entscheidung spielt. Erst wenn das Urteil gefällt ist und eine Begründung vorliegt, kann man die Auswirkungen für das zukünftige Internet ausmachen. Vielen wird dann sicher klar, dass sie viel heiße Luft um nichts gemacht haben. Die massenhaften Hetzkommentare gegen das Gericht bleiben dann der für immer gespeicherte Beweis dafür, dass das Internet ein Hort voller kindischer Trotzköpfe ist.
Weiterführende Links:
BGH-Verhandlung zu Youtube-Videos - Süddeutschen Zeitung vom 18. April 2013
OLG München vom 16. Februar 2012: Framende Links stellen keine Urheberrechtsverletzung dar - Blog des Beklagten-Anwalts
BGH zweifelt an Legalität von eingebetten Videos - SWR/ARD Tagesschau plus Kommentarseite
