KI - ChatGPT - Videospiele: Erste Gesetze in der Mache

Special Antonia Dreßler
KI - ChatGPT - Videospiele: Erste Gesetze in der Mache
Quelle: Pexels

Künstliche Intelligenzen haben Einzug in unser aller Leben gehalten und werden in Zukunft immer bestimmender - erste Regulierungen dazu sind in der Mache.

Die EU ist mit ihrem AI-Act in den letzten Zügen und verhandelt, wie wir Künstliche Intelligenz in Zukunft nutzen können und vor allem, wie sie aus Entwickler-Seite aussehen darf. Die genannte KI-Verordnung wird die erste politische Regulierung über Künstliche Intelligenz weltweit und dementsprechend versucht die EU Maßstäbe zu setzen, an die sich der Rest der Welt orientieren kann. Aber wie das so ist, mit politischen Entscheidungen, ist bisher nicht so wirklich klar, wie das Ganze am Ende eigentlich aussehen soll. Schließlich ist die Verordnung noch in der Verhandlung und demnach weiterhin nicht beschlossene Sache. Das Vorhaben ist aber schon in der Abstimmung zwischen EU-Rat und EU-Parlament und soll noch dieses Jahr fertig verabschiedet werden. Die Auswirkungen auf den Gaming-Markt sind zunächst überschaubar - zumindest auf den ersten Blick.

Videospiele nicht relevant genug?

Zunächst will die EU nicht jede Art von Künstlicher Intelligenz komplett durchregulieren, sondern kategorisiert die Technologie in vier Risikostufen, für die dann jeweils eigene Regeln gelten.

Unakzeptable Risiken bergen Social Scoring Systeme oder Spielzeuge, die über Stimm-Assistenten zu gefährlichem Verhalten aufrufen - so die Beispiele, die die EU offiziell anführt. Hohe Risiken sieht die Politik in Systemen, die in alltägliche Infrastrukturen eingreifen, wie Transport, Bildung oder Einstellungsverfahren in beruflichen Kontexten.

Solche Technologien müssen sich zunächst einer Prüfung unterziehen, bevor man sie tatsächlich im Markt einsetzen darf. Eingeschränkte oder limitierte Risiken betrifft KI, wie Chatbots und generative KI, die stets ausweisen muss, dass sie "nur" eine KI ist. Dabei geht es vor allem darum, dass der Nutzer informiert ist und weiß, wer oder was auf der anderen Seite der Leitung sitzt.

Minimale Risiken sieht die EU im Hinblick auf Spamfilter und für uns relevant: Videospiele. Für solche Systeme greifen keinerlei Maßnahmen und hierunter fallen die meisten KI-Anwendungen, die man innerhalb Europas nutzt.

Ganz so einfach ist die Sache aber nicht, denn während die Standard-NPC-KIs von Videospielen keiner Regulierung bedürfen, gibt es immer mehr Systeme, die über die Spielmechaniken hinauswirken. Klar ist, dass man KI in Spielen nicht über einen Kamm scheren kann, auch wenn es die Website der EU aktuell so darstellt.

Ein fließender Übergang?

Was zum Beispiel mit künstlichen Intelligenzen ist, die über ein Skript hinausgehen und tatsächlich Inhalte generieren, ist noch nicht gänzlich geklärt. Einen ersten Schritt ist Mordors Schatten mit ihrem Nemesis-System gegangen, das Gegner generiert - eine neue Stufe beobachten wir bei Cygnus Enterprises, die einige NPCs komplett durch KIs ersetzt haben, für die das Spiel auf einen weiteren Server zugreifen muss und die prinzipiell wie Chatbots funktionieren.

Laut Definition müssten diese Fälle als generative künstliche Intelligenzen unter Limited Risk fallen und damit ausweisen, dass es sich um KI handelt - wie diese Ausweisung aussieht, ob sie im Spiel stattfindet, etc. das ist nicht geklärt.

Außerdem kommen künstlichen Intelligenzen, die mit biometrischen Daten arbeiten und sie Personen zuordnen, eine gesonderte Stellung zu, derer sich die EU bis jetzt nicht ganz einig ist. So sollen biometrischen Daten in Zukunft womöglich für die Strafverfolgung genutzt werden - allerdings nur nach richterlicher Anweisung und nicht etwa in Echtzeit, wie wir es aus dystopischen Sci-Fi-Settings kennen.

In welche Kategorie eine KI wie von NC Soft fällt, die aus Fotos von Spielern Avatare für das kommende Spiel Throne and Liberty bauen soll, weiß zum jetzigen Stand noch niemand. Theoretisch arbeitet die entsprechende KI mit biometrischem Material, allerdings weist sie dieses keiner Person zu.

Damit mit den Daten der Nutzer am Ende kein Schindluder getrieben wird, muss man sich wohl eher auf den Datenschutz verlassen. Und das ist auch ein Punkt, den die EU anführt: Nur weil es KI ist und eine Verordnung zu dem Thema entsteht, gelten natürlich weiterhin alle anderen Gesetzgebungen.

Eine KI, die etwa ihre User manipulieren würde, Suchtverhalten im Videospiel zu entwickeln, wäre ohnehin verboten. Völlig egal, wie der Algorithmus darunter aussieht.

Urheberrecht und KI

Aber auch, wenn die EU darauf verweist, dass in diesem Zuge der AI-Act nicht unbedingt bei Datenschutz greifen muss - weil wir ja bereits die Datenschutz-Grundverordnung haben - treffen KI und Datenschutz durchaus aufeinander, wenn es um das Training der Systeme geht.

Für generative KIs müssen Unternehmen gebündelte Informationen über urheberrechtsgeschützte Daten veröffentlichen, die für das Training Anwendung finden.

Andersherum gelten keinerlei Vorschriften, dass ein Entwickler irgendwie ausweisen müsste, ob ein Spiel oder einzelne Elemente davon mit KI entwickelt sind. Man denke an ganze Skripte und Texte, die Künstliche Intelligenzen schreiben können, Animationen, Grafiken, etc. - Alles ist theoretisch möglich.

Was Entwickler am Ende davon abhalten könnte, ihre gesamte Belegschaft durch Algorithmen zu ersetzen, ist das Urheberrecht. Denn Inhalte, die eine KI erstellt, sind nicht vom Urheberschutz gedeckt. Ob die Zusammenstellung solcher Inhalte dann genügend Schaffenshöhe besitzt, um als schützbares Werk zu gelten, dürfen Anwälte ab dem Zeitpunkt ausknobeln, sobald ganze Spiele einfach kopiert im Internet auftauchen.

Bis dahin bleibt es Entwicklern vornehmlich selbst überlassen, freiwillig auszuweisen, wann man sich mit KI beschäftigt. Zumindest sehen das die Vorschläge des EU-Parlaments so vor. Wie eingangs erwähnt, ist der AI-Act aber noch keine beschlossene Sache und momentan wird über die Inhalte in sogenannten Trilogen verhandelt.

Die finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, in denen sich der EU-Rat und das Parlament auf die expliziten Inhalte einigen, bevor man über sie abstimmt.

An den Grundlagen wird sich bis dahin aber vermutlich nicht mehr so viel ändern. Interessanter wird es, wenn die Verordnung erst einmal verabschiedet ist und sich im Konkreten zeigen muss, was jetzt für welche Branchen gilt und wie die Überprüfungen stattfinden.

Sollte die Verordnung noch dieses Jahr beschlossen über die Bühne gehen, haben sämtliche Betroffene aber voraussichtlich eh noch einmal zwei bis drei Jahre Zeit, um sie in ihre Prozesse einzubinden. So lange sind die im Gespräch befindlichen Karenzzeiten, bevor die erste weltweite Regulierung zu Künstlicher Intelligenz greift.

  • Print / Abo
    Apps
    PC Games 06/2026 PCGH Magazin 07/2026 play5 07/2026 N-Zone 06/2026 Linux Magazin 06/2026 LinuxUser 06/2026 Raspberry Pi Geek 07/2026
    PC Games PC Games Hardware Linux Magazin Raspberry Pi Geek Computec Kiosk