Streaming-Dienste müssen umdenken: EU stärkt Verbraucherrechte beim Widerruf
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Wer ein Streaming-Abo abschließt, nutzt eine digitale Dienstleistung und genießt deshalb ein Recht auf Widerruf. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem neuen Urteil festgestellt und damit Verbraucherrechte gestärkt.
Wer ein Streaming-Abo bei Netflix, Wow, Apple TV oder einem anderen Anbieter abschließt, hat ein Recht auf Widerruf. Das hat der Europäische Gerichtshof nach einer Anfrage des österreichischen Obersten Gerichtshofes geurteilt. Demzufolge müssen alle Streaming-Dienste in der EU ihren Kunden ermöglichen, zu prüfen, ob das verfügbare Angebot ihnen auch tatsächlich zusagt.
Streaming-Abo ist eine digitale Dienstleistung, für die der Widerruf nicht ausgeschlossen werden darf
Vorausgegangen war dieser Entscheidung die Klage einer Verbraucherschutzorganisation in Österreich gegen Sky Österreich, das ein Widerrufsrecht für das eigene Angebot zuvor kategorisch ausgeschlossen hatte. Während die Verbraucherschützer überzeugt waren, dass Sky Österreich mit dem Streaming-Abo eine digitale Dienstleistung bereitstelle, für die das Widerrufsrecht von 14 Tagen nicht ausgeschlossen werden könne, hielt die Rechtsabteilung von Sky Österreich dagegen.
Dort vertrat man die Ansicht, man stelle "digitale Inhalte" zur Verfügung, weshalb die Klausel zum Verzicht auf das Widerrufsrecht bei Vertragsabschluss rechtens sei. Der Unterschied zwischen digitaler Dienstleistung und digitalem Inhalt beschreibt sich folgendermaßen: Bei einem digitalen Inhalt handelt es sich um ein in sich geschlossenes digitales Gut, zum Beispiel einen heruntergeladenen Film oder ein E-Book. Eine digitale Dienstleistung hingegen ist ein fortlaufender Service, mit dem Nutzer interagieren und der eine digitale Plattform bereitstellt.
Der Europäische Gerichtshof folgte letztendlich der Ansicht der Verbraucherschützer und erklärte, dass bei einem Streaming-Angebot der dynamische Charakter das entscheidende Kriterium sei. Dazu heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung:
"Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Leistung so konzipiert ist, dass sie auf der Grundlage einer Nachverfolgung der vom Kunden abgerufenen Inhalte oder von Wiedergabe- oder Favoritenlisten an sein Verhalten oder seine individuellen Erwartungen angepasst werden oder die Art und Weise beeinflussen soll, in der dieser die betreffenden Dienste nutzt - beispielsweise indem ihm bestimmte Inhalte empfohlen werden".
Die Vertreter von Sky Österreich hatten vor Gericht argumentiert, dass Kunden bei einem 14-tägigen Widerrufsrecht die Möglichkeit hätten, einfach alle Inhalte kostenlos anzusehen, die sie interessierten, nur um dann den Vertrag zu widerrufen. Um derartigem Missbrauch vorzubeugen, sollen die Anbieter laut EuGH die Möglichkeit haben, eine "angemessene Entschädigung" vom Kunden zu fordern, wenn er von seinem Widerrufsrecht entsprechend Gebrauch macht. Letztere soll anhand der Nutzungsdauer und "nach Maßgabe des wirtschaftlichen Wertes der angesehenen Inhalte" berechnet werden.
Künftig werden also alle Streaming-Anbieter auf dem europäischen Markt ein 14-tägiges Widerrufsrecht für ihre digitalen Dienstleistungen anbieten müssen. Bei Disney Plus, Paramount Plus, HBO Max und RTL Plus ist das Widerrufsrecht bereits Vertragsbestandteil. Anbieter wie Wow, AppleTV, MagentaTV und Netflix werden in dieser Hinsicht nachbessern müssen.
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Quelle: Pressemitteilung des EuGH, Tagesschau
